Planungsbüro Wasserfloh
Planungsbüro Wasserfloh

Reinigungsklassen

Nach dem Wasserhaltsgesetz müssen vollbiologische Kleinkläranlagen bei der Reinigungsleistung (=Abbaurate) Mindestanforderungen erfüllen.

So darf im Ablauf der CSB-Wert (Chemischer Sauerstoffbedarf) nicht größer als 150 mg/l sein und der BSB5-Werte (biologischer Sauerstoff-bedarf) 40 mg/l nicht überschritten werden.

Dies wird in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mit der Reinigungsklasse C (=Kohlenstoffabbau) abgedeckt.

 

Unabhängig davon können die Wasserbehörden die Ablaufwerte von Kleinkläranlagen bei Bedarf (z.B. schwache Vorfluter, Wasserschutz-gebiet, Karstgebiet, ..) verschärfen.

 

Je nach Bedarf kann der Einbau von Anlagen mit der Reinigungsklasse N (=Nitrifiktion), mit der Reinigungsklasse D (=Denitrifikation), der Reinigungsklasse D + H (=Denitrifiktion mit Hygiensierung) oder die Reinigungsklasse D + P (=Dentrifiktion mit Phosphatausfällung) gefordert werden.

 

Die Festlegung, welche Reinigungsklasse eingebaut werden muss, wird von den Wasserbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Umweltamt, untere Wasserbehörde, usw.) getroffen.

 

Der Bauherr darf in Fall diesem nur eine Anlage einbauen, die die ent-

sprechende Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat oder gemäß einem gültigen DWA-Merkblatt errichtet wird.

 

Auf einem sogenannten Notified Body (= zugelassene Prüfeinrichtung, in Deutschland z.B. PIA, Aachen oder Bauhausuniversität Weimar) werden die Anlagen entsprechend getest und erhalten dann, je nachdem welche Anforderungen sie erfüllen können, die entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

 

Alle serienmässig gefertigte Anlagen, die in Deutschland eingebaut werden, müssen ein CE-Zeichen tragen. Anlagen, die ohne CE-Zeichen eingebaut werden, verstossen gegen die jeweiligen Bauordnungen.

Planungsbüro Wasserfloh

Dipl.-Physikerin Margot Weiss

An der Radrunde 119

90455 Nürnberg

Telefon: 0911-2852243

FAX: 0911-2852247

info@wasserfloh.org

Druckversion | Sitemap
© Planungsbüro Wasserfloh