Planungsbüro Wasserfloh
Planungsbüro Wasserfloh

Vollbiologische Kleinkläranlage

Aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen ist es nicht möglich jedes Anwesen an eine kommunale Kläranlagen anzuschliessen. In diesem Fall muss dann eine vollbiologische Kleinkläranlage eingebaut und betrieben werden.

 

Vollbiologische Kleinkläranlagen sind Anlagen die bis zu einer Größe von 52 EW (=Einwohnerwerte) gehen.

Wenn über eine Kleinkläranlage vergleichbares häusliches Abwasser (z.B. Abwasser aus einem Bürogebäude, einer Gastwirtschaft, einem Vereinsheim, einem Gewerbebetrieb, ...) geleitet werden soll, dann wird mit Einwohnergleichwerten (=EWG) gerechnet, d.h. entsprechend der DIN 4261 oder des Abwasseranfalles wird das anfallende Schmutzwasser Einwohnergleichwerten gleichgesetzt und damit die Größe der Anlage festgelegt.

Die Festlegung der Größe erfolgt in der Regel vom Planer der Klein- kläranlage gemäß DIN 4161.

 

Die am häufigsten eingebaute Anlagengröße ist eine 4 EW-Anlage für ein Einfamilienwohnhaus, entsprechend für ein Zweifamilienwohnhaus eine Anlage mit 8 EW.

 

In Deutschland müssen Kleinkläranlage, die neu eingebaut werden,  den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

 

Dies ist im Regelfall dadurch gewährleistet, dass Anlagen entweder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik in Berlin haben oder dass die Anlagen gemäß den entsprechenden Merkblättern der DWA eingebaut und gewartet werden.

 

Im Bereich der vollbiologischen Kleinkläranlagen gibt es zwei Anlagengruppen:

 

1. die Gruppe der naturnahen Anlagen

 

und

 

2. die Gruppe der technischen Anlagen

 

Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Anlagen und Gruppen finden Sie unter den entsprechenden Rubriken.

Planungsbüro Wasserfloh

Dipl.-Physikerin Margot Weiss

An der Radrunde 119

90455 Nürnberg

Telefon: 0911-2852243

FAX: 0911-2852247

info@wasserfloh.org

Druckversion | Sitemap
© Planungsbüro Wasserfloh