Planungsbüro Wasserfloh
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3-Kammerausfaulgrube

Es gibt seltene Fälle in denen der Einbau einer 3-Kammerausfaulgrube ausreicht.

 

In Bayern gibt es eine Ausnahmeregelung für abgelegene landwirt- schaftliche Anwesen. Diese müssen unter Umständen keine vollbio- logische Kleinkläranlage einbauen, wenn das anfallende Abwasser über eine 3-Kammerausfaulgrube (pro Einwohner 1500 Liter Inhalt) geleitet wird und das Überwasser aus der 3-Kammergrube in die Gülle- grube laufen kann.

Voraussetzung dafür ist aber, dass eine genügend große Güllegrube vorhanden ist und die Entsorgung des Überwassers auf Dauer sicherge- stellt ist. Nähe Informationen findet man auf www.bayern.de/lfu.

 

3-Kammergruben müssen gemäß DIN EN 12566 gebaut und betrieben werden.

 

Einen Sonderfall stellen noch abflusslose Gruben dar. In Ausnahmefällen werden bei Wochenendhäusern aufgrund des äusserst geringen Ab- wasseranfalles, sogenannte abflusslose Gruben eingebaut. In diesen Gruben wird das anfallende Abwasser komplett gesammelt und die Behälter müssen bei einem Füllstand von 70 % von einem Entsorger geleert werden und das angefallene Abwasser wird in eine kommunale Abwasseranlage verbracht.

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