Ein Abwasserklärteich muss gemäß den Vorgaben des Merkblattes
DWA A 201 bemessen und betrieben werden.
Als Vorklärung reicht bei einem Abwasserteich eine Mehrkammer- absetzgrube, d.h. ein Volumen von 500 Liter pro Person.
Pro Einwohner ist eine Wasserfläche von 10 m2 erforderlich, die Mindest- größe ist aber 100 m2. Die Wassertiefe muss mindestens 1,20 m betragen und daher sollte der Teich eventuell durch eine Einzäunung abgesichert werden. Aus Hygienegründen sollte der Abwasserteich nicht in der Nähe des Wohnhauses sein.
Ein Abwasserteich ist Fremdenergiefrei und besitz keinerlei technische Bauteile die einem Verschleiß unterliegen.
Die Wartung eines Klärteiches ist einfacher als die Wartung einer technischen Kleinkläranlage.
Aufgrund der größeren Vorklärung als bei technischen Anlagen ist ein größerer Schlammräumzyklus möglich.
Klärteiche sind aufgrund ihrer Größe unempfindlich gegen Stoßbe-lastungen bzw. wechselnde Abwasserzulaufmengen und auch gegen kritische Stoffe, die im Abwasser enthalten sein können.
Der Platzbedarf eines Abwasserteiches und auch die Menge an Erdaushub (Mindestwasserfläche von 100 m2 und Mindestwasserstand von 1,20 m) ist gegenüber anderen Anlagen, vor allem der kleinen kompakten technischen Anlagen, erheblich.
Die große Wasserfläche führt während der heißen Jahreszeit zu einer sehr großen Verdunstungsrate, so daß dem Teich genügend Abwasser zugeführt werden muss damit der Mindestwasserstand nicht unter- schritten wird, da es ansonsten zu einer Beeinträchtigung der Reini- gungsleistung führen kann.
Aufgrund der Wassertiefe sollte der Teich eventuell durch eine Einzäu- nung gesichert werden, da er in der Regel in der Nähe von Wohnge- bäuden liegt.
In der Regel kann ein Abwasserteich nur die Reinigungsklasse C erbringen, nur in besonderen Fällen ist auch eine Nitrifikation möglich.
Vorallem während der Sommermonate kann es zu Geruchsproblemen kommen.