Schlamm der in Kleinkläranlagen anfällt ist kein Klärschlamm, da Klär- schlamm behandelter Schlamm und das ist im Falle der Kleinkläran- lagen nicht der Fall. Der Schlamm der in Kleinkläranlagen anfällt ist Fäkalschlamm und unterliegt aber auch der Klärschlammverordnung.
Eine Ausbringung von Fäkalschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen wird von der Düngemittelverordnung geregelt. Auskünfte darüber erteilen die zuständigen Landwirtschaftsämter.
Selbst wenn die Düngemittelverordnung das Ausbringen auf den eigenen Feldern erlaubt heisst das noch lange nicht, dass man das auch machen sollte, denn es gibt auch noch EU-Richtlinien die Einge- halten werden müssen. Ich empfehle auf jeden Fall vorher die zu- ständigen Ämter zu fragen, ob es wirklich erlaubt ist. Verstöße gegen Verordnungen können zu empfindlichen finanziellen Einbußen führen.
Ich empfehle generell den Fäkalschlamm in die nächst mögliche kommunale Abwasseranlage zu bringen oder von einem Entsorgungs- betrieb abholen zu lassen.